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Gebäudeenergieausweis •	Bedarfsgeführt •	Verbrauchsgeführt   Brauche ich einen Energieausweis?  Die EnEv sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2009 jedes Wohngebäude das vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll einen Energieausweis braucht. Ab dem Juli 2009 gilt diese Regelung auch für Nicht-Wohngebäude (Gewerberäume), die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Azubi
Schornsteinfegermeister Holger Steinbeck - IHR ZUVERLÄSSIGER ANSPRECHPARTNER
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Gebäudeenergieausweis •	Bedarfsgeführt •	Verbrauchsgeführt  Brauche ich einen Energieausweis?  Die EnEv sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2009 jedes Wohngebäude das vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll einen Energieausweis braucht. Ab dem Juli 2009 gilt diese Regelung auch für Nicht-Wohngebäude (Gewerberäume), die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Azubi
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