Schornsteinfegermeister Holger Steinbeck - IHR ZUVERLÄSSIGER ANSPRECHPARTNER
Gebäudeenergieausweis
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Bedarfsgeführt
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Verbrauchsgeführt
Brauche ich einen Energieausweis?
Die EnEv sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2009 jedes
Wohngebäude das vermietet, verpachtet oder
verkauft werden soll einen Energieausweis braucht.
Ab dem Juli 2009 gilt diese Regelung auch für Nicht-
Wohngebäude (Gewerberäume), die neu vermietet,
verpachtet oder verkauft werden.