Schornsteinfegermeister Holger Steinbeck - IHR ZUVERLÄSSIGER ANSPRECHPARTNER
Sanierungsfahrplan BW
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Der gebäudeindividuelle energetische
Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg
(Sanierungsfahrplan) ist ein neues
Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer und
eine 5%ige Erfüllungsoption des Erneuerbare-
Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Ziel des
Sanierungsfahrplans ist es, die
Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu
entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das
energiepolitische Ziel der Bundesregierung
unterstützt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen
Gebäudebestand zu erreichen. Die Verordnung
zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP-
VO) wurde am 28. Juli 2015 im Kabinett
beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Juli 2015
in Kraft getreten. Sie ergänzt § 9 Absatz 4 und § 16
Absatz 3 der Novelle des EWärmeG.